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  • 19.05.2020 · Nachricht · Bundesfinanzhof

    Anspruch auf Steuernummer trotz steuerlicher Unzuverlässigkeit

    | Unternehmen haben gem. § 2 UStG einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erteilung einer USt-Nummer. Um die Steuernummer im vorläufigen Verfahren zu versagen, reicht es nach Auffassung des BFH (17.7.19, V B 28/19, Abruf-Nr. 210460 ) nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist. |