· Fachbeitrag · Bundesregierung
USt-Betrug: Verfolgung durch Europäische Staatsanwaltschaft
| Die Bundesregierung hat am 22.1.20 einen Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 (EUStA-Verordnung, ABl. L 283 vom 31.10.17, S. 1) für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) beschlossen. |
Ziel ist, im deutschen Recht die Grundlagen zu schaffen, damit die EUStA Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen kann. Die europäische EUStA-Verordnung ist in der BRD zwar bereits unmittelbar anwendbares Recht. Um die dorti-gen Verpflichtungen jedoch vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedarf es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen.
MERKE | Die EUStA wird als unabhängige und dezentrale StA der EU Straftaten gegen den EU-Haushalt wie z. B. Subventionsbetrug, Korruption sowie grenzüberschreitenden MwSt-Betrug verfolgen und vor Gericht bringen.(DR) |
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