Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Datenschutz

    Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren: Ein Überblick

    | Der Datenschutz ist im Steuerverwaltungsverfahren bedeutsamer geworden. Ein zentraler Dreh- und Angelpunkt ist dabei das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, das dem Steuerpflichtigen ungeahnte Möglichkeiten verschaffen kann, Informationen zum Verfahren zu erlangen. |

     

    Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ermöglicht es Steuerpflichtigen, umfassende Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Finanzbehörden zu erhalten. Dies umfasst

    • sowohl die Bestätigung, ob Daten verarbeitet werden als auch
    • detaillierte Auskünfte darüber,
      • welchen Zweck die Verarbeitung hat,
      • in welche Kategorien die verarbeiteten Daten eingeordnet werden,
      • wer die Empfänger der Daten sind und
      • wie lange die Daten gespeichert werden.

     

    In der Praxis kann dieses Auskunftsrecht u. a. in Betriebsprüfungsfällen vorteilhaft sein. Wenn der Steuerpflichtige sein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO geltend macht, kann er je nach Einzelfall Einblicke in die Prüfungsstrategien und die gesammelten Daten der Betriebsprüfer gewinnen. Dies kann die Position des Steuerpflichtigen in Verhandlungen mit der Betriebsprüfung stärken und zu einem besseren steuerlichen Ergebnis führen.

     

    Vor dem BFH sind derzeit zahlreiche Verfahren anhängig, die unterstreichen, wie bedeutsam das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist. Beispielsweise beschäftigen sich die Verfahren IX R 27/22, IX R 28/22, IX R 28/23 und IX R 8/24 mit der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber der Betriebsprüfung. In diesen Fällen wird die Frage behandelt, inwieweit Steuerpflichtige Anspruch darauf haben, dass ihnen die Betriebsprüfungsakten und -daten herausgegeben werden müssen.

     

    Fazit | Die Finanzbehörden haben verstärkt ihren Fokus auf den Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren gelegt. Dies ist jedoch keine Einbahnstraße. Denn der Datenschutz kann auch als „Instrument“ gegenüber den Finanzbehörden genutzt werden. Steuerberater sollten sich intensiv mit den Auskunftsrechten nach Art. 15 DSGVO auseinandersetzen, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten und zu unterstützen. Die Vielzahl der anhängigen Verfahren vor dem BFH zeigt, dass die datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche zunehmend bedeutsamer werden und in der steuerlichen Praxis ein unverzichtbares Instrument darstellen.

     

    Zudem spielt nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg die Motivlage des Steuerpflichtigen, warum er datenschutzrechtliche Auskunft beantragt, keine Rolle (20.3.24, 16 K 12118/21). Mehr Details zu der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg erläutert Ihnen RA Martin Figatowski per Video. Dieses Video können Sie unter iww.de/s11110 abrufen.(MF)

    Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 172 | ID 50053548