· Fachbeitrag · Editorial 02/2023
Ebbe im Portemonnaie tut auch dem Seemann weh
| Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Ebbe im Portemonnaie tut auch dem Seemann weh“. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Noten der 8. Banknotenserie, die bis zum Jahr 2000 ausgegeben worden war, per 30.4.21 zurückgerufen. Damit haben diese Noten der 8. Banknotenserie den Status als gesetzliches Zahlungsmittel verloren, können aber aufgrund der seit 1.1.20 geltenden Anpassung von Art. 9 Abs. 3 des Schweizerischen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel jederzeit noch uneingeschränkt bei der SNB zum Nennwert umgetauscht werden. Gültig ist in der Schweiz aktuell die 9. Banknotenserie. Damit wird auch der 1.000-Franken-Schein der vorletzten Serie ungültig. Dies bekümmert nicht wenige dieser Notenhalter. |
Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt ‒ nach dem 29.4.19 ‒ nun keine neuen 500-EUR-Noten aus. Die noch im Umlauf befindlichen ca. 180 Mio. EUR-Scheine sind indes weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel gültig. Auch hier geht der Weg zum „kleinen Besteck“.
Jüngste, bundesweite Fahndungsmaßnahmen geben Anlass zu der „en passandi-Feststellung“, dass die Reichsmark, die von 1924 bis 1948 das gesetzliche Zahlungsmittel im Deutschen Reich war, nun wirklich kein gültiges Zahlungsmittel mehr ist und noch nicht einmal gegen Euro umgetauscht werden kann. Diese eignet sich nur noch als ‒ immerhin ‒ probater Inflationsindikator: 1 Reichsmark aus dem Jahr 1948 entspräche heute 3,20 EUR.
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