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  • · Fachbeitrag · Editorial 03/2023

    Durch Verschweigen wird öfter gelogen als durch Sprechen

    | Liebe Kolleginnen und Kollegen, „durch Verschweigen wird öfter gelogen als durch Sprechen“ (Robert Lembke). Mit dem Siegeszug der Digitalisierung soll das Schweigen und das Reden nun auch in einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung dem analogen Protokoll als bislang einzigem, häufig nichts sagendem Dokument entzogen werden. Dieter Hildebrandt, der einstweilen beklagte, „Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben, man muss auch mit der Justiz rechnen“, würde wohl applaudieren. |

     

    Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung“ will eine gesetzliche Grundlage für eine digitale Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten schaffen. Die dortigen Hauptverhandlungen sollen in Bild und Ton aufgezeichnet und die Tonaufzeichnung mittels einer Transkriptionssoftware automatisiert in ein Textdokument übertragen werden.

     

    In einem ersten Schritt soll die Umsetzung bei den Oberlandesgerichten, die in Organleihe Staatsschutzverfahren in der Zuständigkeit des Bundes führen, erfolgen. Die digitale Inhaltsdokumentation soll neben das Hauptverhandlungsprotokoll treten. Sie soll ‒ auch mit Blick auf das Revisionsverfahren ‒ keine unmittelbaren prozessualen Wirkungen entfalten. Ihre Hauptfunktion soll einstweilen darin bestehen, den Verfahrensbeteiligten ein verlässliches, objektives und einheitliches Hilfsmittel für die Aufbereitung des Hauptverhandlungsgeschehens zur Verfügung zu stellen.