· Fachbeitrag · Editorial PStR 08/2022
Strafrecht first als Staatsprinzip
| Liebe Kolleginnen und Kollegen, der fachmediale Chor zum Abgesang der „CumEx-Messe“ hat ohne lange Proben Aufstellung bezogen und intoniert: |
Der BFH hat gesprochen: „Cum/Ex-Geschäfte „erledigt“ (VorsRiin BFH Jachmann-Michel), „Schlag des Verfassungsgerichts gegen Cum-Ex-Banken“ (Spiegel-online 29.4.22), „Griff in die Kasse, in die alle Steuerzahler normalerweise einzahlen“ (VorsRi BGH Raum in der mündlichen Urteilsbegründung 1 StR 519/20).
Diese, durch wechselseitige Zitate in den Entscheidungen auch inhaltlich verbriefte, höchst-richterliche Eintracht provoziert fast schon den kritischen Blick ins Einzelne, hier z. B. in die Gedankenführung der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG.
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