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  • 11.07.2022 · Nachricht · EuGH

    Sammelauskunftsersuchen zu Online-Inseraten für Kfz

    | Die Bestimmungen der DSGVO verwehren es den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten nicht, Anbieter eines Internet-Inseratedienstes zu verpflichten, Informationen über Steuerpflichtige, die auf der anbieterseitigen Website Inserate aufgegeben haben, offenzulegen. Darauf weist der EuGH in einer aktuellen Entscheidung zu lettischen Online-Verkaufsinseraten für Kfz hin (24.2.22, Rs. C-175/20, „Valsts ieņēmumu dienests“, Abruf-Nr. 229318 ). |