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  • · Nachricht · Finanzverwaltung

    Frühstück, Luftmatratze und steuerstrafrechtliche Relevanz

    | Das Vermietungsportal Airbnb muss Kontrolldaten über deutsche Vermieter an die hiesige Finanzverwaltung herausgeben. Insbesondere in touristisch relevanten Metropolen mit höheren Mietniveaus dürften ggf. nennenswerte Vermietungseinkünfte angefallen sein. Steuerlich bisher nicht erklärte Einkünfte können dabei bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit besteuert werden. Ob nach erfolgreichen Gruppenanfragen noch wirksame strafbefreiende Selbstanzeigen möglich sind, hat der BGH noch nicht abschließend geklärt. Die erfolgreiche Gruppenanfrage bezüglich Airbnb werden die Finanzbehörden zum Anlass nehmen, weitere Internethandelsplattformen um Auskunft zu ersuchen. |

     

    Die aktuelle Ausgabe von PStR (Heft 3) erläutert, wie sich die steuerlichen Rahmenbedingungen gestalten, welche Verteidigungsansätze sinnvoll erscheinen und nimmt Stellung zur Frage der Abgabe einer Selbstanzeige. Dadurch ist ohne eine umfangreiche Einarbeitung in alle zu berücksichtigenden Materien eine fundierte und zielgerichtete Beratung Ihrer Mandanten möglich, die nebenbei über Airbnb vermietet haben.

     

    PStR ermöglicht es Ihnen, sich schnell und zielgerichtet mit dem Thema vertraut zu machen. Dadurch erreichen Sie in kurzer Zeit nicht nur ein Maximum an Sicherheit, sondern Sie können auch die Perspektive der Strafverfolgungsorgane zum Nutzen Ihres Mandanten bei der Planung Ihres Vorgehens einbeziehen. Mehr dazu unter www.iww.de/pstr.

    Quelle: ID 47142857