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  • 21.12.2020 · Fachbeitrag · Gesetzgeber

    Neue Mitteilungspflichten

    | Die Bundesregierung hat eine Änderung der Mitteilungsverordnung beschlossen, der am 6.11.20 auch der Bundesrat zugestimmt hat (BR-Drucksache 518/20). Die neue Verordnung ist am 18.11.20 im BGBl verkündet worden (BGBl. I 20, 2449). Mit der Änderung wird eine Mitteilungspflicht für öffentliche Leistungen über ausgezahlte Corona-Subventionen eingeführt. Hintergrund ist, dass Corona-Hilfen steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen. Mit der neuen Mitteilungspflicht soll daher die korrekte Besteuerung der Corona-Zuschüsse sichergestellt werden. |