01.02.2022 · Nachricht · Krypto-Chat
Erste Hauptsacheentscheidung zu Kryptowährungen
| Das FG Baden-Württemberg hat zur Steuerpflicht nach § 23 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen entschieden (11.6.21, 5 K 1996/19). Im Krypto-Chat erläutern die Kryptoexperten RA Martin Figatowski, LL.M. (Tax), Anwalt für Steuerstrafsachen und Kryptobesteuerung aus Bonn, und RA Thorsten Franke-Roericht, Tax Compliance Officer (C.H. Beck), LL.M. Wirtschaftsstrafrecht aus Düsseldorf, die Kernaussagen dieser Entscheidung und die steuerstrafrechtlichen Konsequenzen. Das Video zu diesem Chat können Sie hier abrufen: www.iww.de/s5971 .(GM) |
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