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  • 16.04.2020 · Nachricht · VG Würzburg

    Gewerbeuntersagung nach Steuerhinterziehung

    | Das VG Würzburg hat am 13.11.19 (W 6 K 19.1148, Abruf-Nr. 212989 ) eine Klage gegen die (erweiterte) Untersagung einer Gewerbeerlaubnis zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts war der Kläger zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheids unzuverlässig i. S. v. § 35 Abs. 1 S. 1 und 2 GewO. |