21.02.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Finanzgericht Hamburg
Ist der Haftungsschuldner in ein Umsatzsteuerhinterziehungssystem integriert, fördert er, wenn er von den in der Lieferkette nachfolgenden oder vorgelagerten Geschäften Kenntnis hatte, mit seinem Beitrag innerhalb der Lieferkette auch jeweils eine Umsatzsteuerhinterziehung der anderen Mitglieder, die an den Geschäften beteiligt waren (FG Hamburg 12.12.13, 3 K 87/13, Abruf-Nr. 140519 ).
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21.02.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Verwaltungsgericht Braunschweig
Das VG Braunschweig hat mit Urteil vom 23.1.14 die Streichung eines Bauingenieurs aus der Liste der freiwilligen Mitglieder, der Entwurfsverfasser und der Tragwerksplaner veranlasst, weil er nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt (VG Braunschweig 23.1.14, 1 A 224/13, Abruf-Nr. 140518 ). Zuvor war der Kläger wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden.
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21.02.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Bundesfinanzhof
Leichtfertigkeit i.S. von § 378 AO setzt einen erheblichen Grad von Fahrlässigkeit voraus. Hierbei wird auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abgestellt (BFH 18.11.13, X B 82/12, Abruf-Nr. 140418 ).
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17.02.2014 · Nachricht aus PStR · Finanzgericht Münster
Ein Arrestgrund besteht, wenn bei objektiver Würdigung unter ruhiger und vernünftiger Abwägung aller Umstände die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass ohne sofortige Sicherung durch Arrestanordnung die Vollstreckung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird; dabei kann es auf die Möglichkeit eines schnellen und unmittelbaren und damit auch eines sicheren Zugriffs ankommen. Darauf weist das FG Münster in einem Beschluss vom 16.12.13 hin (15 V 3684/13 U, Abruf-Nr. 140494 ).
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30.01.2014 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof
Wie der in § 160 AO verwendete Begriff „Empfänger“ auszulegen ist und ob damit auch die Angestellten eines Subunternehmers oder immer nur der unmittelbare Vertragspartner gemeint ist, ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt (BFH 11.10.13, III B 50/13, Abruf-Nr. 140081 ).
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30.01.2014 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof
Unter einer „Nettolohnvereinbarung“ ist eine Abrede zwischen den Parteien eines Dienstverhältnisses des Inhalts zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlichen Lohn zuwendet, indem er auch die im Lohnsteuerabzugsverfahren zu erhebende LSt trägt (BFH 25.10.13, VI B 144/12, Abruf-Nr. 140083 ).
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