21.02.2014 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
§ 378 AO: Leichtfertigkeit bedeutet einen erheblichen Grad von Fahrlässigkeit
| Leichtfertigkeit i.S. von § 378 AO setzt einen erheblichen Grad von Fahrlässigkeit voraus. Hierbei wird auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abgestellt (BFH 18.11.13, X B 82/12, Abruf-Nr. 140418 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig