21.02.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Hamburg
Haftung aufgrund einer Beteiligung am Umsatzsteuerhinterziehungssystem
| Ist der Haftungsschuldner in ein Umsatzsteuerhinterziehungssystem integriert, fördert er, wenn er von den in der Lieferkette nachfolgenden oder vorgelagerten Geschäften Kenntnis hatte, mit seinem Beitrag innerhalb der Lieferkette auch jeweils eine Umsatzsteuerhinterziehung der anderen Mitglieder, die an den Geschäften beteiligt waren (FG Hamburg 12.12.13, 3 K 87/13, Abruf-Nr. 140519 ). |
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