13.12.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerpflicht
In den letzten Monaten werden vermehrt Schreiben mit der Überschrift „Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2010 Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung(en) nach § 22a Einkommensteuergesetz (EStG)“ seitens der FÄ versandt. In diesen werden die Rentner aufgefordert, innerhalb von 4 Wochen die ESt-Erklärung für das Jahr 2010 einzureichen, da sie nach den dem FA vorliegenden Daten zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Daneben wird darum gebeten zu überprüfen, ob ...
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13.12.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuer
Der Unternehmer kann die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG nach der Rechtsprechung des BFH nur in Anspruch nehmen, wenn er die nach den §§ 17a ff. UStDV erforderlichen Beleg- und Buchnachweise ihrer Art nach erfüllt (FG Rheinland-Pfalz 29.5.12, 3 K 2138/10, Abruf-Nr. 123697 ).
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13.12.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Besteuerungsgrundlagen
Ergibt die Würdigung des Sachverhalts, dass eine formell ordnungsmäßige Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganz oder teilweise sachlich unrichtig ist, kann das Ergebnis dieser Buchführung ganz oder teilweise verworfen werden. Die objektive Beweislast für die maßgeblichen steuererhöhenden Tatsachen trägt das FA (BFH 14.12.11, XI R 5/10, Abruf-Nr. 123698 , BFH/NV 12, 1921).
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13.12.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Beitragsstrafrecht
Die vorsätzliche Unterschreitung des Mindestlohns begründet eine nach § 266a StGB strafbare Beitragsvorenthaltung des Arbeitgebers, nicht aber des nachgeordneten Mitarbeiters, wenn eine Pflichtendelegation i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB weder hinreichend konkretisiert noch betrieblich veranlasst ist (BGH 12.9.12, 5 StR 363/12, Abruf-Nr. 123146 , NJW 12, 338).
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13.12.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Bundesfinanzhof
Ein Schenkungsteuerbescheid ist kein Grundlagenbescheid für einen Zinsbescheid. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen richtet sich nicht akzessorisch nach dem festgesetzten, sondern nach dem tatsächlich hinterzogenen Steuerbetrag.
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13.12.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Änderung Verwaltungsanweisungen
Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) – sind angepasst worden. Von besonderer Relevanz für die Praxis ist, dass danach berichtigte oder verspätet abgegebene Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen entgegen der bisherigen Regelung nur noch in begründeten Einzelfällen an die Straf- und Bußgeldsachenstelle weiterzuleiten sind.
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13.12.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Bundesverfassungsgericht
Wenn ein Haftbefehl einmal unangefochten außer Vollzug gesetzt worden ist, ist jede neue haftrechtliche Entscheidung nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO möglich. Der erneute Vollzug des Haftbefehls durch den Richter kommt nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO nur in Betracht, wenn neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen. Dagegen kann eine lediglich andere Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts einen Widerruf nicht rechtfertigen.
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04.12.2012 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof
Dass es sich bei der Verschleierung der die verfügbare Referenzmenge überschreitenden Milchlieferungen durch Verrechnung dieser Lieferungen mit Referenzmengen anderer Erzeuger um eine Steuerhinterziehung gehandelt hat und der Kläger diese Steuerhinterziehung begangen hat, indem er Milchlieferungen an die Molkerei unter fremden Erzeugernummern ermöglichte, steht für den BFH „außer Zweifel“.
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28.11.2012 · Nachricht aus PStR · Sozialgericht Berlin
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt.
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23.11.2012 · Nachricht aus PStR · AStBV 2013
Mit Wirkung ab 30.10.2012 gilt nach der Neufassung der Nr. 132 Abs. 2 AStBV 2013 Folgendes: Bei der Umsatz- und Lohnsteuer sind berichtigte oder verspätet abgegebene Steuer(vor)anmeldungen nur in begründeten Einzelfällen an die BuStra (Buß- und Strafsachenstelle) weiterzuleiten. Kurzfristige Terminüberschreitungen und geringfügige Abweichungen sind unschädlich, es sei denn, es bestehen zusätzliche Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung. Liegen ...
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