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  • 16.12.2013 · Fachbeitrag · Bundesregierung

    Selbstanzeige nach Lohnsteuer-Nachschau unwirksam

    | Die Bundesregierung hat als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klargestellt, dass die Durchführung einer LSt-Nachschau (§ 42g EStG) die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige (§ 371 AO) für die Steuerart „Lohnsteuer“ ausschließt (BT-Drucks. 11.10.13, 17/14821, S. 20). |