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  • 16.12.2013 · Fachbeitrag · Bayerische Verfassungsgerichtshof

    Aufhebung der Haftfortdauer

    | Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Aufhebung eines die Haftfortdauer gemäß §§ 121, 122 StPO anordnenden Beschlusses verfügt (BayVGH 8.10.13, Vf. 71-VI-13, Abruf-Nr. 133830 ). Die Sache wurde zur ­erneuten Entscheidung an das OLG München zurück­verwiesen. |