· Fachbeitrag · Änderung Rechtshilfegesetz
Schweiz weitet Rechtshilfe bei Fiskaldelikten aus
|Wie bei der Amtshilfe will der Schweizer Bundesrat künftig auch bei der Rechtshilfe die internationale Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten ausdehnen. |
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde beauftragt, bis Mitte 2012 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Rechtshilfegesetzes auszuarbeiten. Die neue Strategie umfasst zwei Elemente:
- Der im Rechtshilfegesetz verankerte Vorbehalt, dass bei Fiskaldelikten keine Rechtshilfe geleistet wird, soll künftig gegenüber Staaten mit einem DBA gemäß OECD-Musterabkommen nicht mehr angewendet werden.
- Die Schweiz soll sich mit der Übernahme der beiden Zusatzprotokolle zum Europäischen Rechtshilfe- und Auslieferungsübereinkommen zur Rechtshilfe ohne Fiskalvorbehalt verpflichten.
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 297 | ID 30239480