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  • · Fachbeitrag · Aktuell

    Steuerabkommen Schweiz - Deutschland

    | Die Schweiz und Deutschland haben am 10.8.11 ein Steuerabkommen paraphiert. Der vollständige Text des Abkommens wird erst nach der Unterzeichnung durch die beiden Regierungen veröffentlicht. Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten. |

     

    • Abgeltungsteuer für die Zukunft: Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wird auf 26,375 % festgelegt.

     

    • Auskunftsgesuche: Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, wurde vereinbart, dass die deutschen Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Fishing Expeditions sind aber ausgeschlossen.

     

    • Vergangenheitsbesteuerung: Zur Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 % und 34 % des Vermögensbestands und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrags des Kapitalbestands. Anstelle einer solchen Zahlung sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Bankbeziehung gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen.

     

    Um ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung von 2 Mrd. CHF verpflichtet. Einzelheiten zum Abkommen werden in der PStR 10/2011 erörtert.

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 215 | ID 28605060