Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Amtsgericht Dresden

    Zu den Anforderungen an eine Anklageschrift in Steuerstrafsachen

    | Das AG Dresden hat sich am 11.4.14 (231 Ds 115 Js 22856/13, Abruf-Nr. 142040 ) mit den Anforderungen befasst, die an eine Anklage in Steuerstrafsachen zu stellen sind. |

     

    Vorliegend entspricht der Anklagesatz nach Ansicht des Gerichts den gebotenen Anforderungen des § 200 StPO. In Rechtsprechung und Literatur ist seit langem anerkannt, dass bei einem Tatvorwurf der Steuerhinterziehung im Anklagesatz allein das relevante Verhalten und der Taterfolg i.S. von § 370 AO anzuführen ist; einer Berechnungsdarstellung der Steuerverkürzung bedürfe es dort nicht. Ausführungen zur „Schadensberechnung“ könnten keinen Beitrag zur Individualisierung der Tat leisten und unter Umständen sogar dazu führen, dass der Tatvorwurf im Anklagesatz nicht klar, übersichtlich und verständlich dargestellt wird.

     

    Die für Urteile geltenden Darstellungsmaßstäbe können nicht ohne Weiteres auf Anklageschriften übertragen werden. Eine Anklageschrift erfülle bereits dann die für ihre Wirksamkeit erforderliche Individualisierungs- und Umgrenzungsfunktion, wenn die dem jeweiligen Angeschuldigten zur Last liegende Höhe der Steuerverkürzung allein dargestellt wird. Es wäre sinnvoll, die für eine nachvollziehbare Darstellung der Abgabenverkürzung erforderlichen Tatsachenfeststellungen sowie -berechnungen konkret anzuführen, zwingend geboten sei dies aber nicht.

    Quelle: ID 43132283

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents