· Fachbeitrag · Asylantrag
Ausweisung: Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt
| Ein libanesischer Staatsangehöriger erhält Passdokumente, wenn er diese ernsthaft begehrt. Signalisiert er hingegen, dass er diese eigentlich gar nicht möchte und lediglich auf Druck der Ausländerbehörde vorspricht, dürfte die Erfolglosigkeit eines Passantrags vorprogrammiert sein. Dies legt dann nahe, dass der Betroffene die Bundesrepublik gar nicht verlassen will (VG Hannover 13.10.15, 13 A 12068/14, Abruf-Nr. 146182 ). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der Kläger K reiste 1992 illegal in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte mehrmals erfolglos Asylanträge. Wegen fehlender Reisedokumente wurde er bislang im Bundesgebiet geduldet.
Im November 1999 wurde K wegen versuchten Totschlags zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Bescheid vom 31.1.02 wies der Beklagte den Kläger aus der Bundesrepublik Deutschland aus. Der Bescheid ist bestandskräftig. Eine Befristung wurde nicht vorgenommen.
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