· Fachbeitrag · Bankdaten
Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank
| Das LG hat den Angeklagten H wegen Erpressung ( § 253 StGB ) sowie versuchter Erpressung ( §§ 253 , 22 StGB ) in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der BGH hat die Revisionen des H als unbegründet verworfen. Die Revision der StA hat insoweit Erfolg, als das LG von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen hat. Über die Verhängung der Sicherungsverwahrung gegen H muss daher neu befunden werden ( BGH 10.6.10, 4 StR 474/09, Abruf-Nr. 102938 ). |
Nach den Feststellungen des LG gelangte H im Frühjahr 2005 in den Besitz von etwa 2.400 Kontobelegen einer Liechtensteiner Bank betreffend 1.300 Kunden, wobei es sich fast ausschließlich um in Deutschland wohnhafte natürliche Personen handelte und deren Geldanlagen zum überwiegenden Teil nicht versteuert waren bzw. werden sollten. Über einen weiteren Beteiligten forderte H zunächst von mehreren Kunden der Bank Geldbeträge in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Nach Kontaktaufnahme mit der Bank war diese bereit, gegen Rückgabe der Belege eine Summe von insgesamt 13 Mio. EUR zu bezahlen.