· Fachbeitrag · Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Widerruf der Gaststättenerlaubnis nach betrieblicher Steuerhinterziehung
| Der BayVGH hat am 24.9.15 (22 ZB 15.1722, Abruf-Nr. 145774 ) einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, mit der sich eine Gastronomin gegen den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wehren wollte. |
Der BayVGH bestätigt das VG darin, dass die Annahme der Unzuverlässigkeit der Klägerin auch auf ihre Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gestützt werden darf. Die Klägerin galt als persönlich unzuverlässig, weil sie
- wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung mit ihrem Sohn verurteilt worden war (hinterzogene Branntweinsteuer von 72.000 EUR),
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