10.10.2022 · Nachricht · BayObLG
FA will Auskunft: StA gewährt Akteneinsicht
| Das FA hat gegenüber der StA einen Anspruch auf Auskunftserteilung zu Erkenntnissen aus Strafverfahren gem. § 474 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StPO i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG, § 105 Abs. 1, § 111 Abs. 1 S. 1, § 393 Abs. 3 AO. Darauf weist des BayObLG hin (20.12.21, 203 VAs 389/21, Abruf-Nr. 230681 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig