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  • 12.09.2022 · Nachricht · BayVGH

    Nutzung der Großmarkthalle widerrufen

    | Ein Widerruf der Zuweisung von Büroflächen sowie Lkw-Stellplätzen einer Großmarkthalle, die von einer Kommune als öffentliche Einrichtung betrieben wird, wegen begangener Steuerstraftaten, kann rechtmäßig sein. Darauf weist der Bayerische VGH hin (30.5.22, 4 ZB 21.2660, Abruf-Nr. 230576 ). |