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  • 17.02.2020 · Fachbeitrag · Beschleunigungsgebot

    Verzögerung durch Aufhebung von Haftbefehlen

    | Die strukturelle Überlastung einer Wirtschaftsstrafkammer kann kein Grund sein, einen auch außer Vollzug gesetzten Haftbefehl aufrechtzuerhalten. Das hat das LG Potsdam entschieden. |