· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
FG setzt Vollziehung der Bescheide aus, Hinzuschätzung des FA nicht nachvollziehbar
| Im Streitfall war in den Akten weder ein Beleg für eine Schätzungsbefugnis des FA dokumentiert, noch lässt sich die Kalkulation ‒ nicht einmal in Grundzügen ‒ überprüfen. |
Sachverhalt
A betrieb in den Streitjahren 2010 bis 2014 eine Kaffeebar in der Innenstadt. Das FA änderte die Umsatzsteuerbescheide zulasten von A aufgrund eines Betriebsprüfungsberichts. Dieser Betriebsprüfungsbericht verwies nur auf anscheinend geführte Strichlisten, die nicht alle Geschäftsvorfälle enthalten würden. Weiterhin wurde ausgeführt, dass der Rohgewinnaufschlag zugunsten des A bereits reduziert wurde. Damit würden sämtliche Gratisgetränke, Bruch etc. berücksichtigt werden. Den Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat das FA abgelehnt.
Entscheidungsgründe
Das FG Nürnberg (12.4.18, 2 V 1532/17, Abruf-Nr. 202858) hatte an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide nach überschlägiger Prüfung anhand des aktenkundigen Sachverhalts und der präsenten Beweismittel ernsthafte Zweifel und setzte die Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 i.V. mit Abs. 2 FGO aus.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig