· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Rentenversicherungsträger darf sich auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Der Rentenversicherungsträger kann sich im Rahmen der Prüfung beim Arbeitgeber nach § 28p SGB IV allein auf die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gewonnenen Ermittlungsergebnisse der Zollverwaltung stützen. Das Unterlassen einer eigenen Betriebsprüfung beim Arbeitgeber führt als solches nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheids. |
Sachverhalt
Der Beteiligte B war von Beruf Fliesenleger. Im Oktober 2010 meldete er ein Gewerbe für Fliesenlege- und Bodenlegearbeiten an. Nach einer einmonatigen Probezeit war B ausschließlich auf den Baustellen der Klägerin, einer GmbH, tätig. B bekam einen Stundenlohn von 15 EUR. Urlaubsanspruch oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit war nicht vereinbart.
Im Rahmen der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung führte das Hauptzollamt eine Baustellenkontrolle durch, bei der auch der B angetroffen wurde. Im Zuge der weiteren Ermittlungen machte der vom Zoll zur Schadensberechnung herangezogene Rentenversicherungsträger Beiträge zur Sozialversicherung mit einer Gesamtsumme von 14.420,23 EUR geltend. Streitig ist nun die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung für den Zeitraum vom 1.2.13 bis 30.6.14 in Bezug auf die Tätigkeit des B.
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