· Urteilsbesprechung · Betriebsprüfung
Restaurant: Auf den Außerhausverkauf kann die 30/70-Schätzungsmethode nicht angewendet werden
von StB Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Christoph Schlich, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
| Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bleibt ein großes Thema in den Betriebsprüfungen. Gestritten wird dabei regelmäßig über die Höhe der von der Finanzverwaltung vorgenommenen Hinzuschätzungen. Das FG Münster (4.12.15, 4 K 2616/14 E,G,U, Abruf-Nr. 146358 ) hat nun entschieden, dass aus dem Ergebnis einer Getränkekalkulation bei einem Restaurant nach der sogenannten 30/70-Methode nicht ohne Weiteres auch auf den Außerhausverkauf von Speisen geschlossen werden kann. |
Sachverhalt
Der Kläger betrieb ein Restaurant mit chinesisch-mongolischen Speisen. Neben À-la-carte-Gerichten wurden die Speisen auch in Buffetform angeboten. Aus den Geschäftsunterlagen ging hervor, dass fast 30 % der Gesamtumsätze auf den Außerhausverkauf der Speisen entfielen. Der Prüfer stellte fest, dass keine ordnungsgemäß geführte Registrierkasse und Kassenbuch vorliegen. Anhand einer Getränkekalkulation errechnete er die Gewinn- und Umsatzhinzuschätzungen und berechnete im Verhältnis zu den Getränkeumsätzen (18,51 %) den Gesamtumsatz. Aufgrund der Kalkulationsdifferenz zum erklärten Umsatz wurde ein Sicherheitsabschlag von 10 % abgezogen. Hiergegen wendete der Kläger ein, dass das ermittelte Ergebnis wirtschaftlich nicht erzielbar sei.
Entscheidungsgründe
Aufgrund der gravierenden Mängel in der Kassenführung durfte das FA grundsätzlich die Einnahmen schätzen. Die Schätzung auf Grundlage einer Getränkekalkulation ist nach Ansicht des Gerichts bei Speisegaststätten eine geeignete Schätzungsmethode, da auf betriebsinternen Daten aufgebaut wird. Diese sogenannte 30/70-Methode basiert auf dem Gedanken, dass in einem Speiserestaurant das Verhältnis zwischen verzehrten Speisen und Getränken nur geringen Schwankungen unterliegt, da die Gäste typischerweise im Durchschnitt zu jeder Speise eine bestimmte Menge an Getränken zu sich nehmen.
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