05.06.2023 · Nachricht · BFH
Altgold: „Wissenmüssen“ von fremdem Mehrwertsteuerbetrug
| Liegen Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder einen Mehrwertsteuerbetrug vor, kann der Steuerpflichtige verpflichtet sein, Auskünfte über einen anderen Wirtschaftsteilnehmer einzuholen, um sich von dessen Zuverlässigkeit zu überzeugen. Welche konkreten Maßnahmen dabei verlangt werden können, hängt von den jeweiligen Umständen ab, die nach den Beweisregeln des nationalen Rechts zu ermitteln sind. Dies hat der BFH in einem Fall zur Vorsteuerversagung aus Altgoldlieferungen entschieden (20.10.21, XI R 19/20, Abruf-Nr. 228420 ). |
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