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  • 16.06.2021 · Fachbeitrag · BFH

    Auskunftsersuchen an Dritte: Subsidiaritätsklausel beachten

    | Der BFH weist auf Folgendes hin: Vor einem Auskunftsersuchen an Dritte ist die sog. Subsidiaritätsklausel des § 93 Abs. 1 S. 3 AO zu beachten. Danach „sollen“ Dritt-Auskunftsersuchen erst erfolgen, wenn die Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen nicht zielführend oder erfolgversprechend ist (BFH 28.10.20, X R 37/18, Abruf-Nr. 219768 ). |