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  • 15.01.2024 · Nachricht · BFH

    Betriebsstätte des Flugzeugingenieurs: Spind und Schließfach reichen

    | Der BFH hat – entgegen der Vorinstanz – entschieden, dass es zur Begründung einer inländischen Betriebsstätte bei Flugzeugmechanikern/ -ingenieuren ausreicht, wenn diesen im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen (Wartungsarbeiten an Flugzeugen) personenbeschränkte Nutzungsstrukturen an ortsbezogenen Geschäftseinrichtungen (hier: Spind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen auf dem Flughafengelände) zur Verfügung gestellt werden (7.6.23, I R 47/20, Abruf- Nr. 236898 ). |