15.01.2024 · Nachricht · BFH
Betriebsstätte des Flugzeugingenieurs: Spind und Schließfach reichen
| Der BFH hat – entgegen der Vorinstanz – entschieden, dass es zur Begründung einer inländischen Betriebsstätte bei Flugzeugmechanikern/ -ingenieuren ausreicht, wenn diesen im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen (Wartungsarbeiten an Flugzeugen) personenbeschränkte Nutzungsstrukturen an ortsbezogenen Geschäftseinrichtungen (hier: Spind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen auf dem Flughafengelände) zur Verfügung gestellt werden (7.6.23, I R 47/20, Abruf- Nr. 236898 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig