· Nachricht · BFH
Entscheidungsfindung durch das Gericht
| Der BFH stellt in einem aktuellen Beschluss dar, welchen Anforderungen das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung gerecht werden muss (BFH 20.9.22, VIII B 135/21, Abruf-Nr. 231621 ). |
Für eine einwandfreie Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens darf das Gericht weder Umstände, die zum Gegenstand des Verfahrens gehören, ohne zureichenden Grund ausblenden noch seine Überzeugung auf Umstände gründen, die nicht zum Gegenstand des Verfahrens zählen.
Ebenso wenig darf das Gericht Umstände, auf deren Vorliegen es nach seiner Rechtsauffassung für die Entscheidung ankommt, ungeprüft behaupten.
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