27.05.2024 · Nachricht · BFH
Informationsaustausch zu ausländischen Finanzkonten
| Der BFH hat entschieden, dass § 5 Abs. 3 FKAustG zum internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten verfassungsgemäß ist. Die Vorschrift genüge dem Gebot der Normenklarheit und Bestimmtheit. Die Informationsverarbeitung und Speicherung von – hier in Rede stehenden – Daten zu Schweizer Bankkonten dienen einem verfassungslegitimen Zweck und sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig (BFH 23.1.24, IX R 36/21, Abruf-Nr. 240598 ). |
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