· Fachbeitrag · BFH
Innergemeinschaftliche Lieferungen
| In der jüngeren Vergangenheit mehren sich Entscheidungen des BFH zu innergemeinschaftlichen Lieferungen. |
Mit Urteil vom 11.8.11 hat der BFH (V R 50/09, Abruf-Nr. 113309) - im Anschluss an EuGH vom 7.12.10 (C-285/09, PStR 11, 37 ff.) - entschieden, dass ein Unternehmer, der sich vorsätzlich durch Täuschung über die Identität des Abnehmers an einer Umsatzsteuerhinterziehung beteiligt, um hierdurch die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden, die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei behandeln kann.
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 272 | ID 29645000