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  • 01.02.2021 · Fachbeitrag · BFH

    Zahlung des Verwarngeldes durch Arbeitgeber kein Arbeitslohn

    | Die Zahlung von Verwarngeldern durch den Arbeitgeber stellt nicht immer steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers dar. Darauf weist der BFH in einer aktuellen Entscheidung hin (13.8.20, VI R 1/17, Abruf-Nr. 218632 ). So zahlte der Arbeitgeber als Halter der Kfz die Verwarnungsgelder wegen einer ihm gem. § 56 Abs. 1 S. 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führte daher nicht zu Arbeitslohn des die Ordnungswidrigkeit begehenden Arbeitnehmers. |