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  • 09.10.2023 · Nachricht · BGH

    Auch „erschlichene“ Befreiung lässt USt-Voranmeldungen entfallen

    | Für ein pflichtwidriges Unterlassen von USt-Voranmeldungen gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kommt es allein auf die formelle Wirksamkeit einer Befreiung gem. § 18 Abs. 2 S. 3 UStG an. Ob die Behördenentscheidung materiell rechtmäßig ist, ist irrelevant. Darauf weist der BGH in einer aktuellen Entscheidung hin (22.3.23, 1 StR 440/22, Abruf-Nr. 235088 ). |