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  • 18.11.2021 · Nachricht · BGH

    Betrügerisch erlangte Corona-Soforthilfen: Revision erfolglos

    | Das LG Stade hatte den Angeklagten wegen siebenfachen Subventionsbetrugs, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 6. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist rechtskräftig (BGH 4.5.21, 6 StR 137/21, Abruf-Nr. 222396 ). |