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  • 01.07.2024 · Nachricht · BGH

    BranntweinSt und Einziehung stellt keine Doppelbelastung dar

    | Der BGH weist im Kontext mit der Einziehung von entgegen § 59 Abs. 1 Nr. 7, § 11 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Verkehr gebrachten „Whiskey“-Flaschen darauf hin, dass abgeführte Branntweinsteuer i. H. v. rund 1,1 Mio. EUR nicht vom eingezogenen Wert der Taterträge abziehbar ist (BGH 31.1.24, 4 StR 129/23, Abruf-Nr. 241019 ). |

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