05.09.2022 · Nachricht · BGH
Direktzahlung an Lieferant des Steuerhehlers: keine Einziehung
| Entrichtet der Abnehmer eines Steuerhehlers einen Teil des mit diesem vereinbarten Kaufpreises bei Lieferung unverzollter Zigaretten unmittelbar an den Lieferanten, um „Verbindlichkeiten“ des Steuerhehlers aus dem Einkauf der Zigaretten beim Lieferanten zu begleichen, scheidet eine Einziehung dieser Gelder beim Steuerhehler aus. Darauf weist der BGH in einer aktuellen Entscheidung hin (BGH 18.5.22, 1 StR 19/22, Abruf-Nr. 230707 ). |
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