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  • 01.11.2021 · Nachricht · BGH

    Einziehung: Nur bei (Mit-)Verfügungsmacht über das Erlangte

    | Eine Einziehung von Werten des Tatertrags kommt nur bei (Mit-)Verfüggungsmacht über das durch die Tat Erlangte in Betracht. Das hat der 6. Strafsenat des BGH klargestellt (BGH 27.7.21, 6 StR 307/21, Abruf-Nr. 224569 ). |