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  • 07.10.2024 · Nachricht · BGH

    Einziehung und Besteuerung von Betrugsumsätzen ist unzulässig

    | Die Einziehung des Wertes der Taterträge aus Betrugstaten und die Einziehung der durch die Nichtabgabe der USt-Jahreserklärung ersparten Aufwendungen führen zur unzulässigen Doppelbelastung, wenn letztere die Betrugsumsätze beinhalten (BGH 7.3.24, 1 StR 438/23, Abruf-Nr. 240899 ). |