18.11.2024 · Nachricht · BGH
Entsendebescheinigung A 1 lässt § 266a StGB entfallen
| Eine Entsendebescheinigung A 1 aus einem anderen EU-Mitgliedstaat entfaltet Tatbestandswirkung, die eine Behandlung als in Deutschland sozialversicherungspflichtig ausschließt. Damit entfällt eine Strafbarkeit nach § 266a StGB (BGH 30.04.24, 1 StR 426/23 Abruf-Nr. 242187 ). |
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