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  • 25.12.2023 · Nachricht · BGH

    Goldschmuggel: EinfuhrUSt entsteht ausnahmsweise in BRD

    | Der BGH hat klargestellt, dass trotz Zollverstößen in anderen EU-Mitgliedstaaten die EinfuhrUSt ausnahmsweise in Deutschland entstehen und hinterzogen werden kann (17.10.23, 1 StR 151/23, Abruf-Nr. 238481 ). |