27.03.2023 · Nachricht · BGH
Handel mit Abdeckrechnungen: kein steuerbarer Umsatz
| Der Handel mit Abdeckrechnungen ist kein steuerbarer Umsatz i. S. d. UStG. Damit scheidet eine eigenständige USt-Hinterziehung diesbezüglich aus. Das hat der BGH in einem aktuellen Beschluss (unter Aufgabe früherer Entscheidung [BGH 29.11.06, 5 StR 324/06, Abruf-Nr. 070445] ) klargestellt (12.1.22, 1 StR 436/21, Abruf-Nr. 228609 ). |
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