· Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung
| Der Belegnachweis setzt entgegen dem Schreiben des BMF vom 5.5.10 (BStBl I 10, 508, Rn. 36) nicht voraus, dass der Auftraggeber des Frachtführers (Versender) den Frachtbrief unterzeichnet ( BFH 14.12.11, XI R 18/10, Abruf-Nr. 121451 ). |
Der BFH hat der Revision des FA stattgegeben. Der Senat konnte aber aufgrund der vom FG getroffenen Feststellungen nicht entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen im Zusammenhang mit dem Handel von Luxuslimousinen vorliegen.
PRAXISHINWEIS | Auf folgende Punkte weist der BFH nochmals hin:
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Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 133 | ID 33587510