18.10.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Aussetzung des Verfahrens wegen eines laufenden Strafverfahrens
| Der BFH hatte am 23.1.13 (VII B 135/12, Abruf-Nr. 131547 ) im Rahmen einer Kostenentscheidung darüber zu befinden, welche Folgen sich ergeben, wenn ein finanzgerichtliches Verfahren wegen eines parallel laufenden Strafverfahrens ausgesetzt wird. Der Kläger war mit der Aussetzung durch das FG nicht einverstanden. |
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