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  • 17.07.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Beratungskosten für Selbstanzeige zumindest teilweise abzugsfähig

    | Gemäß § 9 S. 1 EStG setzt ein Abzug von Steuerberatungskosten als Werbungs­kosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) voraus, dass der Steuerpflichtige die Steuerberatungskosten zur Erwerbung, ­Sicherung oder Erhaltung der Kapitalerträge aufgewendet hat. Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (20.11.12, VIII R 29/10, PStR 13, 112) dann gegeben, wenn die Aufwendungen für Steuerberatung durch die ­Ermittlung der Kapitaleinkünfte veranlasst sind und nicht Entgelt für die ­Erstellung ­einer Einkommensteuererklärung darstellen. |