18.10.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Feststellung von Kapitaleinkünften aus einem anonymen Auslandskonto
| Das FG muss, wenn es für ein Jahr aufgrund eines Indizienbeweises von Kapitaleinkünften aus einem anonymen Auslandskonto überzeugt war, für die Folgejahre grundsätzlich jeweils erneut ermitteln und sich gegebenenfalls aufgrund einer Indizienwürdigung die erneute Überzeugung bilden, dass die betreffenden Mittel noch immer auf dem anonymen Auslandskonto liegen. Darauf wies der BFH am 18.6.13 (VIII B 92/11, Abruf-Nr. 132602 ) hin und die Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos. |
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