· Urteilsbesprechung · Bundesfinanzhof
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters
| Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dessen Recht eröffnet worden ist. Hierauf weist der BFH in einer Entscheidung vom 17.8.16 (VII B 59/16, Abruf-Nr. 188837 ) hin. |
Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG ist die Bestellung zu widerrufen, wenn der Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind. Ein Vermögensverfall wirdnvermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters eröffnet ist.(CW)
Quelle: Ausgabe 10 / 2017 | Seite 240 | ID 44311773